F&H Zeltverleih

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die Vermietung
von Partyzelten und Zubehör


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die Vermietung

von Partyzelten und Zubehör

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Das Zustandekommen des Vertrages gilt ab der Rücksendung eines unterschriebenen Angebotes durch den Mieter.  

2. Auf- und Abbauarbeiten

Der Auf- und Abbau wird durch den Vermieter unterstützt (1 Person, Zeltkundiger). Stellt der Mieter Hilfspersonen zur Verfügung, so werden diese auf Gefahr des Mieters tätig und müssen entsprechend versichert sein. Den Anweisungen des Zeltkundigen ist Folge zu leisten. Optional kann der Vermieter kostenpflichtig ein Aufbauteam stellen.

3. Übergabe

Bei Übergabe der Mietsache wird von den Vertragsparteien ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der ordnungsgemäße Zustand oder eventuelle Mängel am Zelt oder Zelten sowie Zubehör festzuhalten sind.

Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache wieder dem Vermieter zu übergeben und etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen sowie Verluste mitzuteilen und auf eigene Kosten zu beheben. Das Zeltbuch ist auszufüllen.

4. Aufstellungsplatz

Der Mieter sorgt für ebenes, für Partyzelte geeignetes, festes Gelände. Dieses Gelände muss in allen Richtungen mindestens 1m grösser sein als die aufzubauende Zelteinheit und bodenfeste Verankerungsmöglichkeiten bieten. Der Mieter garantiert, dass durch die Bodenverankerung keinerlei Versorgungsleitungen beeinträchtigt werden. Eine direkte Zufahrt und Rangiermöglichkeit für LKW bis 7,5 t muss möglich sein. Der Vermieter ist nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Geländes verpflichtet. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter stellt vor Aufbaubeginn einen ausreichend dimensionierten 230 V Stromanschluss zur Verfügung.  

5. Genehmigung und Sicherheitsmaßnahmen

Der Mieter ist für evtl. erforderliche Genehmigungen zum Aufbau der Mietsache verantwortlich. Er hat sie einzuholen und dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen. Notwendige Absperr- und Sicherungsmaßnahmen werden vom Mieter veranlasst.

6. Pflichten des Mieters

6.1 Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter die Zeltanlage allseitig dicht zu verschließen und von Personen räumen zu lassen. Unbeaufsichtigte Zelte sind immer dicht zu verschließen. Bei Schneefall ist das Zelt durchgehend zu beheizen, um die Dachlast nicht zu überschreiten. Stellt der Mieter Schäden am Zelt oder eine Beeinträchtigung der Standsicherheit der Zeltanlage fest, so hat er den Vermieter unverzüglich zu verständigen. Der Mieter hat jede der Mietsache drohende Gefahr nach Möglichkeit abzuwenden.

An Planen und Zeltgestängen dürfen keine Klebestreifen, Schilder, Seile, Gurte oder ähnliches angebracht werden.

6.2 Der Mieter verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, um Beschädigungen, Beschmutzungen sowie den Verlust der Mietsache zu verhindern.

6.3 Der Mieter ist verantwortlich für die Veranstaltung bzw. Feier. Damit hat der Mieter unter anderem dafür zu sorgen, dass genügend betriebsbereite Feuerlöscher zur Verfügung stehen, Zufahrtswege für Rettungs- und Löschfahrzeuge und Notausgänge vorhanden sind und freigehalten werden.

7. Besondere Umstände

7.1 Kann der Vermieter die Mietsache aufgrund besonderer von ihm nicht zu vertretender Umstände wie höhere Gewalt (Sturm, starker Regen, Gewitter, Schnee, Unfall usw.) nicht bzw. nicht rechtzeitig aufbauen bzw. anliefern, so wird er von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

7.2 Kann der Vermieter die Mietsache aufgrund besonderer von ihm nicht zu vertretender Umstände wie höhere Gewalt (Sturm, starker Regen, Gewitter, Schnee, Unfall usw.) nicht rechtzeitig abbauen bzw. abholen, so sind Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

8. Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Für abhanden gekommenes, beschädigtes oder beschmutztes Material und Werkzeug hat der Mieter Schadensersatz zu leisten. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit dem Abbauende. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in unseren Zelten Umgang mit offenem Feuer nicht gestattet ist (Ausnahmen sind Brennpastenbehälter für Speisebehälter). Der Mieter schließt für die Dauer des Mietverhältnisses eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.

9. Stornierung / Kündigung

Beide Vertragsparteien können ohne Angaben von Gründen bis 20 Tage vor Aufbau der Mietsache den Mietvertrag kostenfrei kündigen. Danach werden 60% des Mietpreises fällig.

10. Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Festpreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist vorab auf das im Angebot angegebene Konto zu überweisen.

11. Werbeaufdruck

Wir weisen darauf hin, dass an einigen unserer Zeltplanen unser Werbeaufdruck angebracht ist.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Ilmenau.